Frau mit Tablet in der Hand schaut sich Energiewerte an

Gut zu wissen

Gebäude­energie­gesetz (GEG)

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG), umgangssprachlich oft als „Heizungsgesetz“ bezeichnet, ist ein deutsches Gesetz, das seit dem 1. November 2020 in Kraft ist. Es fasst die bisherigen Regelungen der Energieeinsparverordnung (EnEV), des Energieeinsparungsgesetzes (EnEG) und des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG) in einem einzigen Gesetz zusammen. Ziel des GEG ist es, den Energiebedarf von Gebäuden zu reduzieren, den Einsatz erneuerbarer Energien zu fördern und den Klimaschutz zu unterstützen.

Am 08. September 2023 war es so weit: Die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) wurde im Bundestag verabschiedet. Die Abstimmung im Bundesrat am 29. September war ebenso erfolgreich. Die Novellierung des GEGs trat ab 01.01.2024 in Kraft.

Das gilt ab dem 01.Januar 2024:

  • Im Neubaugebiet: Heizung mit mindestens 65% erneuerbaren Energien
  • Außerhalb eines Neubaugebietes: Heizung mit mindestens 65% erneuerbaren Energien (EE65) frühestens ab 2026
  • Heizung funktioniert oder lässt sich reparieren: Kein Heizungstausch vorgeschrieben. Bestandsschutz von Anlagen bis 31.12.2044, die bis 31.12.2023 installiert werden
  • Heizung defekt, keine Reparatur möglich: Es gelten Übergangslösungen, bereits jetzt auf ein Heizsystem mit erneuerbaren Energien umzusteigen (Empfehlung mind. 65 % Anteil erneuerbare Energien)

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